Antworten auf oft gestellten Fragen

Kosten und Genehmigung

Wie viel kostet das ganze Projekt Rhesi?

Die Kosten für das Hochwasserschutzprojekt belaufen sich voraussichtlich auf 1,3 bis 1,4 Milliarden Schweizer Franken. Diese Kostenschätzung wurde mit der Preisbasis per 31.12.2021 berechnet und bezieht sich auf die Projektkosten ohne Mehrwertsteuer und Teuerung (Nettokosten). Die Kosten sollen wie bisher zu jeweils 50% von den Staaten Österreich und Schweiz getragen werden. Das Schadenpotenzial einer grossen Überschwemmung (HQ300) liegt bei rund Fr. 11 Mia. Franken. So gesehen sind die Kosten zu rechtfertigen. Dazu kommt, dass die bestehenden, grossteils mehr als 100 Jahre alten Hochwasserdämme nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Mit dem Projekt Rhesi werden die Hochwasserdämme deshalb abgetragen und umfassend saniert.

Wer bezahlt das Projekt Rhesi?

Das Hochwasserschutzprojekt Rhesi wird von den Staaten Österreich und Schweiz bezahlt. Die Gemeinden tragen keine Projektkosten. Teilweise sind aber Mitfinanzierungen bei Begleitprojekten (z.B. Brunnenverlegungen) notwendig.

Wie hoch sind die Kosten für die Pflege und Unterhalt nach der Umsetzung?

Für die Pflege und den Unterhalt liegt zurzeit keine detaillierte Kostenaufstellung vor. Diese wird mit dem Genehmigungsprojekt ausgearbeitet. Wir gehen davon aus, dass es im selben Bereich wie heute liegt. Allenfalls könnten durch eine vermehrte Freizeitnutzung Zusatzkosten entstehen.

Wer muss dieses Projekt bewilligen?

Das Projekt wird in zwei Verfahren bewilligt: einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Vorarlberg und einem wasserbaulichen Planverfahren in St.Gallen. Zuständige Behörden sind das Land Vorarlberg und der Kanton St.Gallen.

Wie funktioniert der Bewilligungsprozess bei Projekt Rhesi? Stimmt die Bevölkerung über Rhesi ab?

Als Grundlage für das Projekt Rhesi wird ein Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich abgeschlossen. National- und Ständerat in der Schweiz resp. National- und Bundesrat in Österreich müssen diesem zustimmen. In der Schweiz muss zusätzlich der St. Galler Kantonsrat dem Vertrag zwischen Bund und Kanton über eine Mitfinanzierung (Kostenteiler) zustimmen. Weiter unterliegt das Projekt Rhesi in der Schweiz dem wasserbaulichen Planverfahren auf Stufe Kanton.

Der Bewilligungsprozess startet auf Schweizer Seite frühestens im Jahr 2022/2023 mit dem Mitwirkungsverfahren in allen betroffenen Gemeinden. Im Mittwirkungsverfahren kann die Bevölkerung Rückmeldungen zum Planungsstand geben. Diese werden beantwortet und wo sinnvoll übernommen. Danach folgt in Österreich Umweltverträglichkeitsprüfung und in der Schweiz der Projekterlass. In der Folge wird das Projekt Rhesi öffentlich aufgelegt. Nach dem Mitwirkungsverfahren ist dies in der Schweiz die zweite Möglichkeit, sich zum Projekt zu äussern. Während der Auflagefrist können Einsprachen eingereicht werden. Über diese wird in Österreich an einer mehrtägigen öffentlichen Verhandlung befunden. In der Schweiz wird voraussichtlich eine Einspracheverhandlung durchgeführt mit dem Ziel der einvernehmlichen Regelung. Gegen einen allfälligen Einspracheentscheid kann Beschwerde erhoben werden. In Österreich ist ausserdem die Zustimmung von Grundeigentümern, unter anderem der Agrargemeinschaft Meiningen und der Gemeinde Koblach, zu einem geplanten Landabtausch notwendig.

Ob Abstimmungen der Bevölkerung zu Rhesi durchgeführt werden ist noch offen. So könnte es in der Gemeinde Koblach aufgrund des Landabtauschs zu einer Abstimmung kommen. In der Schweiz könnte über den Staatsvertrag abgestimmt werden, falls gegen den Parlamentsbeschluss das Referendum ergriffen wird.