Entwurf vierter Staatsvertrag nach Wien und Bern übermittelt
Entwurf vierter Staatsvertrag nach Wien und Bern übermittelt
Die gesetzliche Grundlage für die zukünftige Sicherstellung des Hochwasserschutzes zwischen der Schweiz und Österreich bildet ein neuer Staatsvertrag. Der Entwurf dazu wurde vor kurzem an die Regierungen in Bern und Wien gesendet.
Der Hochwasserschutz im Rheintal zwischen der Illmündung und dem Bodensee soll auch in Zukunft grenzübergreifende Aufgabe der Internationalen Rheinregulierung sein. Damit die Hochwassersicherheit mit dem geplanten Generationenprojekt Rhesi realisiert werden kann, braucht es zwischen Österreich und der Schweiz einen weiteren Staatsvertrag – den insgesamt vierten seit 1892. In diesem werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung und zukünftige Absicherung des Hochwasserschutzes am Alpenrhein festgelegt. Vor kurzem hat die Gemeinsame Rheinkommission den Entwurf des neuen Staatsvertrags an den Schweizer Bundesrat in Bern und die Österreichische Bundesregierung in Wien geschickt.
50/50 Kostenteilung zwischen Österreich und Schweiz vorgesehen
Der neue Staatsvertrag baut – analog der bisherigen Vereinbarungen – auf seinen Vorgängern auf. Das heisst, die Verträge von 1892 (siehe Bild der Titelseite), 1924 und 1954 bleiben weiterhin gültig und werden durch notwendige neue Regelungen ergänzt. Die beiden Staaten vereinbaren das Hochwasserschutzprojekt Rhesi gemeinsam umzusetzen. wollen. Nebst der Erhöhung des Schutzziels um rund 40% der heutigen Abflusskapazität auf 4'300m³/s kommt der Finanzierung des Projekts eine zentrale Bedeutung zu. Der Entwurf sieht eine 50/50 Kostenteilung zwischen der Schweiz und Österreich vor. Das Projekt Rhesi rechnet mit Kosten von rund einer Milliarde Schweizer Franken und einer Bauzeit von 20 Jahren.
Startschuss der offiziellen Verhandlungen
Mit der Ausarbeitung des Entwurfs eines neuen Staatsvertrags war auf Wunsch der zuständigen Bundesämter in Bern und Wien eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der beiden Vertragsstaaten sowie der Internationalen Rheinregulierung betraut. Ziel war es, die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des erhöhten Schutzziels als Gemeinsames Werk und auf Basis der vorliegenden Planung des Generellen Projekts Rhesi zu schaffen.
Mit der Einreichung des Vertragsentwurfs werden die offiziellen Verhandlungen zwischen den beiden Ländern eingeleitet. Im Weiteren sind innerstaatliche Abklärungen und Abstimmungen notwendig. „Die Gespräche dürften voraussichtlich ein bis zwei Jahre dauern, bis ein gemeinsames Ergebnis vorliegt “, erklärt Rhesi-Gesamtprojektleiter Markus Mähr. Der Vertrag bedarf, damit er Rechtswirksamkeit erlangt, der Ratifizierung durch die Parlamente Österreichs und der Schweiz.
Kanton St. Gallen und Land Vorarlberg unterstützen Vorgehen
„Das Rheintal ist ein wichtiger Lebens- und Wirtschaftsraum mit einer Bevölkerung von inzwischen mehr als 300.000 Menschen. Die weitere Verbesserung des Hochwasserschutzes durch das Projekt Rhesi hat daher oberste Priorität für uns“, betonen Landeshauptmann Wallner und die Landesräte Rauch und Gantner. „Wir halten am generellen Zeitplan und der Realisierung dieses Projekts selbstverständlich fest“ heisst es von offizieller Seite des Landes Vorarlberg. «Der Abschluss eines neuen Staatsvertrags zwischen Österreich und der Schweiz trägt wesentlich zu einer sicheren Zukunft des unteren Rheintals bei. Nach mehrjähriger Planung liegt dem Entwurf mit den Generellen Projekt Rhesi ein guter Kompromiss zwischen Sicherheit und Aufwertung der Natur bei«, unterstützt auch Marc Mächler, Regierungsrat des Kantons St.Gallen, das Vorhaben der Gemeinsamen Rheinkommission.