Vereinfachung ist gefragt!

Rheinregulierung - Newsbeitrag
 
25. Juni 2024 Projekt Rhesi

Vereinfachung ist gefragt!

Das Hochwasserschutzprojekt Rhesi ist riesig. Das stellt auch die Behörden, welche für die Planungs- und Bewilligungsverfahren verantwortlich sind, vor Herausforderungen. Der Kanton St.Gallen möchte mit einem konzentrierten Verfahren diese Prozesse vereinfachen.

Eine 26 Kilometer lange Baustelle hat viele Berührungspunkte zu bestehender Infrastruktur. Darum erfordert das Projekt Rhesi zahlreiche Planungs- und Bewilligungsverfahren. In der Schweiz gibt es auf kantonaler Ebene bisher kein konzentriertes Verfahren für solche Grossprojekte. Bis dato sind die betroffenen politischen Gemeinden beispielsweise zuständig, wenn es um Gemeindestrassen oder Wege geht. Der Bund muss involviert werden, wenn Strom- oder Rohrleitungen verlegt werden müssen. Und der der Kanton ist für das Planverfahren gem. Wasserbaugesetz zuständig.

Um die aktuelle Situation zu entflechten und zu vereinfachen, hat der Kanton St.Gallen das «Gesetz über die Verfahren zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee» erarbeitet. Dieses befindet sich bis zum 31. August 2024 in Vernehmlassung.

Ziel des neuen Gesetztes ist es, ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren auf kantonaler Ebene einzuführen. Damit werden die Verfahren koordiniert, vereinfacht und somit auch beschleunigt. Die betroffenen politischen Gemeinden werden entlastet aber mittels Anhörung in das Verfahren eingebunden. Zusätzlich haben sie eine eigene Rechtsmittelbefugnis. Die erforderlichen Planungs- und Baubewilligungsverfahren auf Bundesebene können nicht direkt miteinbezogen werden, aber die Koordination soll mit einer verfahrensmässigen Anordnung im vorliegenden Gesetz sichergestellt werden.

Für den Bereich der Ersatzwasserversorgung wird ausserdem ein zweistufiges Verfahren geschaffen. Das Genehmigungsverfahren kann anhand eines generellen Projekts durchgeführt werden. Das Ausführungsprojekt wird erst in einer zweiten Stufe erlassen. Detaillierten Angaben zur Projektausgestaltung und zum Landbedarf können so in einem zweiten Schritt erfolgen. Als federführende Behörde für das konzentrierte Verfahren ist das Amt für Wasser und Energie vorgesehen.

Weitere Informationen: https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2024/06/gesetz-ueber-die-verfahren-zur-verbesserung-des-hochwasserschut-.html